1. Verwendung des Logos und des Namens
Wir freuen uns, wenn möglichst viele Menschen sich der Sammlungsbewegung anschließen und das Logo und den Namen Aufstehen verwenden. Das Design-Paket steht hierfür allen Aufstehen-Aktiven zur freien Verfügung für ihr politisches Engagement. Voraussetzung ist, dass ihr im Rahmen des Gründungsaufrufs und der Ziele der Aufstehen Sammlungsbewegung agiert. Wir bitten euch, dafür zu sorgen, dass Hass, Hetze, persönliche Herabwürdigung, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus bei euch nicht geduldet werden.
2. Eigene Organisationsformen
Es entspricht dem Wesen der Sammlungsbewegung, dass zahlreiche und vielfältige Aktivitäten, Initiativen, Gruppen und Bündnisse auf lokaler Ebene entstehen, die teilweise eigene Schwerpunkte setzen oder andere Aktionsformen pflegen. Wir würden uns sehr freuen, wenn die Gruppen in einem Gebiet in konstruktiver Weise und im Rahmen des Gründungsaufrufs zusammenarbeiten.
Bei der Namensgebung von Aktivitäten, Gruppen, Plattformen und Vereinen ist es uns wichtig, dass eine Verwechslung mit dem Trägerverein Aufstehen Sammlungsbewegung e.V. ausgeschlossen ist. Bitte macht dies auch in dem Impressum von Print- und Telemedien deutlich.
Die Gründung einer Partei oder einer Wählergemeinschaft unter Verwendung des Namens, Schriftzugs und Logos von Aufstehen oder unter Bezug auf die Aufstehen Sammlungsbewegung ist nicht erlaubt. Auch eine kommerzielle Nutzung des Namens und Logos ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dass eine schriftliche Genehmigung des Aufstehen Trägervereins Sammlungsbewegung e.V. vorliegt, z.B. für den Verkauf von Materialien.
3. Spendensammlung / Crowdfunding
Bei der Sammlung von Spenden im Namen von Aufstehen bitten wir euch, die Finanzordnung des Aufstehen Trägervereins Sammlungsbewegung e.V. zu beachten.
4. Missbrauch von Namen und Logo
Wird gegen die hier genannten Regeln verstoßen, kann der Aufstehen Trägerverein Sammlungsbewegung e.V. die weitere Verwendung des Namens, Schriftzugs und Logos untersagen. Dies ist wichtig, um eine Verwässerung und Verfälschung der Zielsetzungen der Sammlungsbewegung zu verhindern.