Dann wollen wir doch mal abwarten, was die nächste Instanz dazu meint.

Oder hat Bücker das Vertrauen in die Rechtssicherheit schon so weit erschüttert, dass Widerspruch unzulässig ist?

Wer genau liest, kann feststellen, der Richter interpretiert – „allgemein gültig“ statt persönlich.
Im Deutschaufsatz wäre das „mangelhaft“!

Darüber hinaus verwechselt er „zur Kenntnis nehmen“ bzw. „verstehen können/wollen“ mit „billigen“.
Denn ich kann sehr wohl eine Aggression verstehen – ohne sie deswegen zu „billigen“.
Streitschlichter in der Schule können das!
In jedem Fall umgeht er mit seiner Interpretation die alte Regel: „im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Urteil dürfte das Vertrauen in die Rechtssicherheit in Deutschland mehr erschüttern als die Rede von Heiner Bücker.
Denn es kommt aus der Bildungs-Elite.

Offenbar ist nicht einmal die noch in der Lage, richtig „Deutsch“ zu verstehen und anzuwenden.
Sind damit nicht Missverständnisse vorprogrammiert – bis zum 3. Weltkrieg?
Beste Grüße
Magret B. (Der Name ist der Redaktion bekannt.)