| Betreff: | Durchsetzung des EU-Rechts – Forderung zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel |
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| Datum: | Wed, 14 May 2025 11:07:08 +0200 |
| Von: | Martin Breidert |
| An: | internetpost@bundeskanzler.de, poststelle@bundeskanzler.de-mail.de, poststelle@auswaertiges-amt.de |
| Kopie (CC): | 310-rl@auswaertiges-amt.de, ECCP Brussels <eccp.brussels@gmail.com> |
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Außenminister Wadephul,
letzte Woche forderte der niederländische Außenminister Caspar Veldkamp von der Hohen Vertreterin der EU für Außenpolitik, Kaja Kallas, eine Überprüfung der Einhaltung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, insbesondere in Bezug auf dessen Artikel 2: Israels Verpflichtungen gemäß dem humanitären Völkerrecht.
Diese Forderung wird nun offiziell von Finnland, Portugal, Frankreich, Slowenien und Schweden unterstützt.
Die Achtung der Menschenrechte ist ein „wesentliches Element“ der Assoziierungsabkommen der EU mit Partnerländern, darunter auch Israel.
Bereits im vergangenen Jahr haben Irland und Spanien die Europäische Kommission öffentlich dazu aufgefordert, die Einhaltung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens EU-Israel durch Israel zu überprüfen – bisher ohne Antwort. Über 250 Parlamentarier verurteilten das Untätigbleiben der Kommission in dieser Angelegenheit.
In den letzten 19 Monaten haben israelische Streitkräfte über 56.000 Palästinenser in Gaza getötet (darunter 17.000 Kinder). Seit dem 2. März blockiert Israel die Einfuhr aller humanitären Hilfsgüter und Lebensmittel in den Gazastreifen und setzt damit Hunger als Waffe gegen 2,2 Millionen Einwohner Gazas ein.
Zahlreiche Berichte von UN-Gremien, der UN-Untersuchungskommission für das besetzte palästinensische Gebiet, von Sonderberichterstattern und führenden Menschenrechtsorganisationen haben Israels strukturelle Politik der Zwangsumsiedlung, des Aushungerns und des Wasserentzugs in Gaza dokumentiert.
Nur wenige Tage nach der Tagung des Assoziationsrates EU-Israel am 24. Februar in Brüssel hat die israelische Regierung ihre völlige Missachtung der zentralen Menschenrechtsnormen der EU und der Forderungen zum humanitären Völkerrecht, die an diesem Tag an Israel gerichtet worden waren, demonstriert, und nur eine Woche später hat Israel eine vollständige Blockade der humanitären Hilfe für den Gazastreifen verhängt, um das Aushungern der Zivilbevölkerung als Waffe einzusetzen – nach humanitärem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister erlassen, weil er hinreichende Gründe für die Annahme sah, dass sie dieses Kriegsverbrechen und weitere Verbrechen begangen haben.
Trotz der Entscheidungen des IGH, der Haftbefehle des IStGH gegen israelische Führer und zahlreicher UN-Berichte hat die EU es versäumt, die gezielten Angriffe Israels auf Zivilisten und die Verweigerung humanitärer Hilfe in Gaza unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht zu verurteilen und ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Drittstaaten sind verpflichtet, Israels rechtswidriges Verhalten nicht zu unterstützen und zu fördern, um sich nicht mitschuldig zu machen.
Wir fordern Sie dringend auf, Stellung zu beziehen und ein offizielles Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und an die Vizepräsidentin der Kommission und EU-Außenbeauftragte, Kaja Kallas, zu richten, in dem Sie angesichts des eklatanten Verstoßes Israels gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens eine vollständige Überprüfung und die Suspendierung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel fordern.
Bereits im vergangenen Jahr hat der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Olof Skoog, die EU-Mitgliedstaaten über die Kriegsverbrechen Israels informiert – ohne dass es damals zu einer Reaktion kam.
Es ist dringend erforderlich, auf der bevorstehenden Tagung des EU-FAC am 20. Mai energische Entscheidungen zu treffen.
Daher fordern wir Sie auf, auf der bevorstehenden Tagung des EU-FAC am 20. Mai
- sofort den Prozess zur Suspendierung des Assoziierungsabkommens, insbesondere aller wirtschaftlichen, handelspolitischen und institutionellen Zusammenarbeit, einzuleiten;
- als Sofortmaßnahme die Unterzeichnung der Verlängerung des EU-Israel-Aktionsplans abzulehnen;
- ein Waffenembargo in beide Richtungen gegen Israel zu verhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) www.bip-jetzt.de
Mitglied European Coordination of Committees and Associations for Palestine (ECCP)
c/o Dr. Martin Breidert, Vorsitzender
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